• Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

  • Jana Witt

    Pflegedienstleitung APD Bad Sülze

    Tel:   038229 - 221
    Mail:  j.witt(at)drk-nvp.de

    Reiferbahn 8c
    18334 Bad Sülze

  • Julia Knull

    Pflegedienstleitung APD Grimmen

    Tel:   038326 5354 20
    Mail: j.knull(at)drk-nvp.de

    Straße der Solidarität 69
    18507 Grimmen

  • Länger eigenständig leben

    Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. 

    Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten die ambulanten Dienste des DRK sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an. 

Pflege mit Herz und Kompetenz – deine Ausbildung beim DRK

Du möchtest einen Beruf erlernen, der Sinn stiftet und täglich Menschen hilft? In der Ausbildung zur Pflegefachkraft beim DRK verbindest du medizinisches Wissen mit Menschlichkeit. Du lernst, wie man Menschen in verschiedenen Lebensphasen professionell begleitet, pflegt und unterstützt – und wirst Teil eines engagierten Teams, das mit Herz und Verantwortung arbeitet. 

Starte jetzt deine Zukunft in einem Beruf mit Perspektive!

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
  • Privatpersonen als Selbstzahler
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot  als Privatleistung erhalten.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Damit die MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit einschätzen können, wird in den 6 Lebensbereichsmodulen der Grad der Selbstständigkeit eingeschätzt. Darunter ist das Ausmaß zu verstehen, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst – also ohne fremde Hilfe – versorgen kann. In 2 weiteren Modulen werden die Bereiche außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung betrachtet, die jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Sie sind allerdings wichtige Grundlage für die Pflege- und Hilfeplanung.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben


Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr stationär
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
SELBSTSTÄNDIGKEITSMETER

zur Berechnung Ihres Pflegegrads 

Dieser Link führt Sie auf eine Webseite, auf der Sie selbstständig Ihren Pflegegrad berechen können. Beachten Sie bitte, das es sich hierbei um einen Richtwert handelt. Die Endgültige Einstufung nimmt der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) vor.